In den Niederlanden können Unternehmen vor allem in der Form einzelkaufmännischer Unternehmen, in einer Art offenen Handelsgesellschaft (v.o.f., "vennootschap onder firma"), als B.V. ("besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid") oder als N.V. ("Naamloze vennootschap") betrieben werden. Die beliebteste Unternehmensform ist die der B.V.
Eine B.V. kann einfach und unbürokratisch gegründet werden. Als Mindestkapital müssen 18.000,– Euro eingezahlt werden. Gesellschafter und Geschäftsführer können selbstverständlich Deutsche, Österreicher oder Schweizer sein, auch ohne (Wohn)Sitz in den Niederlanden. Niederländer brauchen am Unternehmen nicht beteiligt zu werden. Eine B.V. kann auch als "Ein-Mann-Gesellschaft" gegründet werden, etwa als 100 % Tochter eines deutschen Unternehmens. Ihrer rechtlichen Struktur nach ist die B.V. eher eine Aktiengesellschaft, bei der die Übertragbarkeit der Anteile ausgeschlossen ist. Die Satzung der B.V. ist daher deutlich umfangreicher als ein Standard-GmbH-Vertrag und mit letzterem nur eingeschränkt zu vergleichen. Die Gründung muss über einen Niederländischen Notar erfolgen.
Die B.V. unterliegt der Niederländischen Körperschaftssteuer von 35 %. Werden Gewinne an eine Deutsche Muttergesellschaft transferiert, so ist dieser Gewinntransfer nach der Europäischen Mutter-Tochter-Richtlinie steuerfrei.
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