Rechtsanwältin Babise de Laive berät und vertritt Mandanten in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Kündigungsschutzrecht.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts betreut Rechtsanwältin Babise de Laive sowohl Unternehmen als auch Betriebsräte bei Betriebsänderungen (bspw. Umstrukturierung, Spaltung, Verlegung, Einschränkung, Stilllegung von Betrieben), Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen, dies auch vor der Einigungsstelle und in Beschlussverfahren.
Die tagtägliche außergerichtliche Beratungstätigkeit umfasst die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, die Beratung bei Versetzungen, Abmahnungen und Kündigungen, die Gestaltung von Betriebsordnungen und Betriebsvereinbarungen, gleich welchen Regelungsgegenstandes.

Babise absolvierte 2000 ihr Studium an der Erasmus Universität Rotterdam und ist zugelassen als Rechtsanwältin seit 2001.
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